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IWB Nr. 19 vom Seite 931 Fach 11a Seite 774

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2004)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Anhängige Verfahren

1. Rs. C-382/02 (Cimber Air S/A)

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. .

Verfahrensstand:

Termin der mündlichen Verhandlung: .

Schlussantrag des General-Anwalts v. .

Der Antrag liegt bisher nicht in deutscher Sprache vor.

Rechtsgrundlage:

Art. 15 Nr. 6, 7 und 9 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Verb. Rs. C-453/02, C-462/02 (Edith Linneweber u. a.)

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. f.

Verfahrensstand:

Termin der mündlichen Verhandlung: .

Schlussantrag des General-Anwalts v. .

A. In der Rs. C-453/02

1. Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie steht der Besteuerung des Betriebs eines Geldspielautomaten entgegen, wenn der Betrieb eines gleichartigen Geldspielautomaten durch eine zugelassene öffentliche Spielbank von der Mehrwertsteuer befreit ist. Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit der Geldspielautomaten hat das nationale Gericht darauf abzustellen, ob die inner- und außerhalb öffentlicher Spielbanken betriebenen Geldspielautomaten für den Durchschnittsverbraucher von vergleichbarer Verwendung sind und daher miteinander im Wettbewerb stehen, wobei diesbezüglich insbesondere Faktor...