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Transparente Besteuerung von italienischen Kapitalgesellschaften
Am sind die Durchführungsbestimmungen für die transparente Besteuerung von Kapitalgesellschaften veröffentlicht worden. Damit sind die Regeln für die konkrete Anwendung dieses durch die Steuerreform eingeführten neuen Instruments, das bereits für das ab dem beginnende Geschäftsjahr angewandt werden kann, vervollständigt worden.
Übt die Gesellschaft die Option für die transparente Besteuerung aus, verliert sie die Eigenschaft als Steuersubjekt für Zwecke der Körperschaftsteuer. Der steuerpflichtige Gewinn für Zwecke der Ertragsteuern wird wie bei den Personengesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft ermittelt und nach dem Transparenzprinzip gemäß Gewinnbeteiligungsverhältnis direkt den Gesellschaftern zugerechnet, auf deren Ebene die Besteuerung erfolgt. Für Zwecke der lokalen Wertschöpfungsteuer IRAP bleibt die Gesellschaft das Steuersubjekt, weil für diese Steuer die Transparenz nicht gilt. Die transparente Besteuerung kann auch angewandt werden, wenn an der italienischen Kapitalgesellschaft ausländische Gesellschafter beteiligt sind, vorausgesetzt, dass gegenüber diesen die Dividenden bei Ausschüttung in Italien keiner Quellensteuer unterliegen.