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Sozialversicherungsrecht | Versicherungspflicht für Einmann-GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein Einmann-GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, der keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und überwiegend für einen Arbeitgeber tätig ist, ist nicht versicherungspflichtig als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI. Der pauschale Vorwurf einer darin begründeten Gesetzesumgehung vermag daran nach Ansicht des (NZS 2004, 487) nichts zu ändern.