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EuG 30.09.2004 Rs. T-313/02, NWB 42/2004 S. 333

Wettbewerbsrecht | Anwendung des EG-Vertrags auf sportliche Betätigung

Die Bestimmungen des EGV über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr gelten für die auf dem Gebiet des Sports aufgestellten Regeln, die den wirtschaftlichen Aspekt betreffen, den die sportliche Betätigung aufweisen kann. Dies ist z. B. der Fall bei der Zahlung von Entschädigungen beim Transfer von Berufssportlern oder bei der Begrenzung der Anzahl der Berufssportler mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats bei einem nationalen Verein. Rein sportliche Regeln, wie etwa Regeln über die Aufstellung der Nationalmannschaften oder Spielregeln, die die Dauer der Spiele oder die Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld festlegen, fallen nicht unter das Gemeinschaftsrecht. Gleiches gilt für die Anti-Doping-Regelung des Internationalen Olympischen Komitees, die keinen wirtsc...