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Insolvenzrecht | Aufrechnung unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel
Wird dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Befugnis eingeräumt, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, ist die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unwirksam ( im Anschluss an seine frühere Rechtsprechung zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO, an dessen Stelle nunmehr § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO getreten ist).