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BGH 08.07.2004 IX ZB 209/03, NWB 42/2004 S. 333

Insolvenzrecht | Eigeninsolvenzantrag des Schuldners als Voraussetzung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Restschuldbefreiung setzt im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Regelinsolvenzverfahren einen Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus. Der Lauf der Zweiwochenfrist nach § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO beginnt nicht, bevor der Schuldner einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat ().