Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Einsatzwechseltätigkeit
Wie der entschieden hat, findet die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch dann Anwendung, wenn ein AN im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR). – Anmerkung: Wenn sich die Anwendung der Dreimonatsregelung auf eine Einsatzwechseltätigkeit nicht bereits aus der wechselseitigen Verweisung in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 und Satz 5 auf Satz 2 EStG ergibt, so müsste doch eine verfassungskonforme, am Gleichheitssatz orientierte Auslegung zu dieser Lösung zwingen.