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NWB Nr. 42 vom Seite 3289 Fach 3 Seite 13053

Steuerrechtliche Wohneigentumsförderung

von Rechtsanwalt Dr. Gerd Stuhrmann, Köln/Berlin

I. Einleitung

Die steuerrechtliche Förderung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen im eigenen Haus beruht seit auf dem EigZulG, das EigZ außerhalb des ESt-Veranlagungsverfahrens vorsieht. Das EigZulG ist seit seiner Verkündung mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen beruhen auf dem HBeglG 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076), das den bisherigen Begünstigungsumfang eingeschränkt hat.

Im Folgenden werden die Tatbestandsvoraussetzungen der Förderung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das vorbezeichnete Gesetz dargestellt.

II. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Anspruchsberechtigter

Der Anspruch auf EigZ knüpft weiterhin an die unbeschränkte Steuerpflicht des § 1 Abs. 1 bis 3 EStG an. Anspruchsberechtigt ist der rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentümer, nicht der Nutzungsberechtigte. Errichtet jemand auf fremdem Grundstück, aber auf eigene Rechnung z. B. ein Einfamilienhaus und steht ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein vertraglich oder gesetzlich begründeter Anspruch auf Ersatz des Verkehrswerts des Gebäudes zu, kann er – als wirtschaftlicher Eigentümer – eine EigZ beanspruchen. Ein solcher Anspruch kann auch bestehen, wenn beide Partn...BStBl 2002 II S. 278BStBl 2002 II S. 741BStBl 2002 II S. 284