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Investitionszulage: Begriff der Bestellung
Für eine wirksame Bestellung im Investitionszulagenrecht reicht es nach Ansicht des FG Berlin, Urt. v. - 2 K 9413/99, nicht aus, dass bei der Auftragsvergabe der Kaufgegenstand lediglich nach Art und Güte bezeichnet wird und eine genaue Konkretisierung erst später erfolgt.