Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwicklungen des nachehelichen Unterhalts bei einer Hausfrauenehe
I. Ausgangssituation
Zwar nimmt der Anteil der Ehen, in denen beide Ehegatten berufstätig sind, weiter zu. Dennoch gehört es auch weiterhin zu den typischen Fallgestaltungen, dass sich ein Ehepartner – im Regelfall die Ehefrau – zumindest zeitweise aus dem Berufsleben zurückzieht, um die Erziehung und Versorgung der gemeinsamen Kinder zu übernehmen und den Haushalt der Familie zu führen. Kommt es später zu einer Scheidung, stellen sich beim Unterhalt eine Reihe von rechtlichen Fragen.
1. Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung aus § 1570 BGB
Betreut die Ehefrau nach der Scheidung weiterhin noch ein oder mehrere gemeinsame Kinder, so steht ihr ein Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB zu, soweit von ihr aus diesem Grunde keine oder keine volle Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Für die Erwerbsobliegenheit trotz Kindesbetreuung kommt es insbesondere auf das Alter und die Zahl der Kinder sowie deren körperliche und geistige Entwicklung an, auf die Erwerbsmöglichkeiten des betreuenden Elternteils und auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern (BGH, FamRZ 1990 S. 283 und 1985 S. 50). Von Bedeutung sind aber auch die persönlichen Möglichkeiten des betreuenden Elternteils, neben der Kinderversorgung ein...