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Lohnsteuer | Schätzungsbescheid bei Nichtabgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung (§§ 38, 41a, 42d EStG)
Wenn ein ArbG die LSt trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht anmeldet und abführt, kann das FA sie nach dem durch Schätzungsbescheid festsetzen. Die Möglichkeit, einen Haftungsbescheid zu erlassen, steht nicht entgegen. – Anmerkung: Das Ergebnis der Entscheidung folgt ohne weiteres aus dem Gesetz (§ 167 Abs. 1 Satz 1 AO). Dem FA muss die Möglichkeit einer Steuerfestetzung gegen den ArbG, der die Steueranmeldung nicht einreicht, zustehen, weil sonst das gesetzwidrige Verhalten belohnt würde. Insofern bestehen Haftungs- und Abführungsschuld nebeneinander.