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BFH 05.08.2004 VI R 40/03, NWB 41/2004 S. 325

Lohnsteuer | keine Verpflegungsmehraufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen einer Flugbegleiterin am Heimatflughafen (§§ 4, 9 EStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte sind WK, wenn sie beruflich veranlasst sind. Weiter hat der Senat festgestellt: Die Mindestvoraussetzungen für ein „Wohnen” am Beschäftigungsort als Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung sind bei gelegentlichen Hotelübernachtungen am Beschäftigungsort nicht erfüllt. Denn es fehlt an der erforderlichen, auf eine gewisse Dauer angelegten ständigen Nutzungsmöglichkeit. (2) Der Heimatflughafen ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Flugbegleiterin. Für ihre dortige Tätigkeit – z. B. für Fortbildungsveranstaltungen – sind Verpflegungsmehraufwendungen daher nicht zu berücksichtigen. – Anmerkung: Die Entscheidung ze...