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OFD München 17.08.2004 EZ 1200 - 3 St 41, NWB 41/2004 S. 324

Eigenheimzulage | Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils vom Ehegatten infolge Erbfalls (§ 6 Abs. 2 EigZulG)

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 EigZulG i. d. F. des HBeglG 2004 kann der überlebende Ehegatte die EigZ für den hinzuerworbenen Anteil infolge eines Erbfalls auch dann in der bisherigen Höhe weiterführen, wenn bei ihm bereits Objektverbrauch eingetreten ist. Die gesetzliche Neuregelung ist rückwirkend auch für Todesfälle bis zum anzuwenden, unabhängig davon, ob die Aufhebung der EigZ-Festsetzung für das Zweitobjekt wegen des durch den Tod des Ehegatten eingetretenen Objektverbrauchs bestandskräftig geworden ist oder nicht. Somit kann in allen Altfällen eine Neufestsetzung der EigZ mit Wirkung ab dem auf das Todesjahr folgenden Kj durchgeführt werden. Die für Miteigentümer eines Objekts geltende Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn der überlebende Ehegatte bereits Alleineigentümer des Objekts ist. Dadurch soll vermie...