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Zur Bilanzierung von Software beim Anwender
Anmerkungen zu IDW RS HFA 11, BBK F. 12 S. 6709
++ Kernaussagen ++Angesichts erheblicher Investitionen der Unternehmen in Anwender-Software und insbesondere in deren Implementierung ist die IDW RS HFA 11 als wichtiger Leitfaden für die Bilanzierungspraxis zu begrüßen. Insbesondere hinsichtlich der Aktivierung von Individualsoftware besteht bedeutendes bilanzielles Gestaltungspotenzial.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | EinführungZum Inhalt der IDW-Stellungnahme IDW RS
HFA 11• Software als materieller oder immaterieller
Vermögensgegenstand• Abgrenzung von Anschaffungs- und
Herstellungsvorgängen | • Bedeutung des Umfangs der
Verfügungsmacht über die Software• Umfang der
Anschaffungskosten von Software• Bewertung entgeltlich
erworbener Software zum AbschlussstichtagAusblick | |||
II. | |||||
III. |
I. Einführung
Am hat der HFA des IDW die Stellungnahme zur Rechnungslegung „Bilanzierung von Software beim Anwender” (IDW RS HFA 11) verabschiedet, deren Volltext in abgedruckt ist. Der Bilanzierung von Software ist durch die meist erheblichen finanziellen Aufwendungen von Unternehmen für eigengenutzte Softwareleistungen und insbesondere deren Implementierung ein bedeutender Stellenwert beizumessen. Das steuerliche ...