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BBK Nr. 19 vom Seite 883 Fach 12 Seite 6718

Zur Bilanzierung von Software beim Anwender

Anmerkungen zu IDW RS HFA 11, BBK F. 12 S. 6709

von WP/StB Clemens Willeke, Bergisch Gladbach
++ Kernaussagen ++

Angesichts erheblicher Investitionen der Unternehmen in Anwender-Software und insbesondere in deren Implementierung ist die IDW RS HFA 11 als wichtiger Leitfaden für die Bilanzierungspraxis zu begrüßen. Insbesondere hinsichtlich der Aktivierung von Individualsoftware besteht bedeutendes bilanzielles Gestaltungspotenzial.


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++ Kurzgliederung ++
I.
EinführungZum Inhalt der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 11•  Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand•  Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen
•  Bedeutung des Umfangs der Verfügungsmacht über die Software•  Umfang der Anschaffungskosten von Software•  Bewertung entgeltlich erworbener Software zum AbschlussstichtagAusblick
II.
III.

I. Einführung

Am hat der HFA des IDW die Stellungnahme zur Rechnungslegung „Bilanzierung von Software beim Anwender” (IDW RS HFA 11) verabschiedet, deren Volltext in abgedruckt ist. Der Bilanzierung von Software ist durch die meist erheblichen finanziellen Aufwendungen von Unternehmen für eigengenutzte Softwareleistungen und insbesondere deren Implementierung ein bedeutender Stellenwert beizumessen. Das steuerliche ...