Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG
Der (BBK 7/2004 F. 1 S. 4389, KN-Nr. 107/2004) entgegen Tz. 8 des (BStBl I S. 279, Anhang 15 II EStH 2001) und entgegen der R 45 Abs. 5 EStR entschieden, dass die volle Vorauszahlung des Kaufpreises als Anzahlungen auf Anschaffungskosten jedenfalls dann nach dem FördG begünstigt ist, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen. Nach Auffassung des BFH ist eine Anzahlung nicht schon insoweit willkürlich, als sie Teilbeträge übersteigt, die nach § 3 Abs. 2 MaBV fällig geworden wären. Abweichend von § 3 Abs. 2 MaBV darf der Bauträger Anzahlungen nicht nur nach Baufortschritt entgegennehmen, sondern die volle Vertragssumme vereinnahmen, sofern er Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte geleistet hat (§ 7 Abs. 1 MaBV). Gem.