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Berufsrecht | Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts eines Wirtschaftsprüfers
Das AG Berlin-Tiergarten stellt mit Beschl. v. - 351 Gs 4495/02 zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts eines Wirtschaftsprüfers gem. § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO im Zusammenhang mit seiner Vernehmung vor einem Untersuchungsausschuss fest, dass sich in Anbetracht der Tatsache, dass nicht sämtliche Schweigepflichtentbindungserklärungen aller im zu untersuchenden Zeitraum tätigen ehemaligen Geschäftsführer der geprüften Gesellschaft vorlagen, grundsätzlich keine Aussagepflicht bestand, weil das Zeugnisverweigerungsrecht insoweit unteilbar sei und alle Erkenntnisse, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geprüften Gesellschaft standen, gleichgültig ob diese auf Mitteilungen der Organe zurückgingen oder nur anlässlich der Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers erlangt worden sind, vom Schutzzweck dieses Recht...