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Öffentlicher Dienst | Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung
Der Anspruch auf Erstattung überzahlten Arbeitsentgelts unterliegt der Ausschlussfrist des § 70 Satz 1 BAT-O. Ein solcher Rückforderungsanspruch wird grundsätzlich im Zeitpunkt der Überzahlung fällig, weil von da an die zuviel gezahlte Summe zurückgefordert werden kann. Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an. Ausnahmsweise können Entstehen und Fälligkeit eines solchen Anspruchs zeitlich auseinander fallen. Die Fälligkeit eines Anspruchs setzt voraus, dass der Gläubiger in der Lage ist, die tatsächlichen Voraussetzungen seines Anspruchs zu erkennen und ihn wenigstens annähernd zu beziffern. Solange der Arbeitgeber daran gehindert ist, weil der Arbeitnehmer die allein ihm bekannten tatbestandlichen Voraussetzungen eines Vergütungsbestan...