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OLG Hamm 30.06.2003 22 U 173/02, NWB 40/2004 S. 320

Enteignungsrecht | Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebs durch Bauarbeiten

Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff wegen Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs während der Dauer der Bauarbeiten aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses (hier: Neubau der Ruhrbrücke) scheidet aus, weil das Fachplanungsrecht in den §§ 74, 75 VwVfG abschließende Regelungen auch hinsichtlich des Konflikts enthält, der sich aus Lärm-, Vibrations- und Schmutzbelästigungen bei der Durchführung der Baumaßnahme ergeben könne. Der Betroffene (hier: Eigentümer des Nachbargrundstücks) ist daher gehalten, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten oder – bei nicht vorhersehbaren Wirkungen – eine Planergänzung zu verlangen. Im Übrigen kann sich ein Anspruch nach Enteignungsgrundsätzen nicht gegen ein Bundesland richten, wenn es weder Träger der Straßenbaulast noch Vorhabenträger des aufgrund des...