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Umsatzsteuer | umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungsaufgaben in Bauarbeitsgemeinschaften und anderen Arbeitsgemeinschaften
Bislang wurden die in den §§ 7 bis 9 des Muster-Arbeitsgemeinschaftsvertrags enthaltenen Tätigkeiten als nicht steuerbare Geschäftsführungsleistungen angesehen. Bei darüber hinausgehenden Leistungen gegen Sonderentgelt lag eine steuerpflichtige Sonderleistung vor. Ab dem gilt gem. der , S 7100 - 598 - StH 446 die geänderte Rspr. des , BStBl 2003 II S. 36). Die Geschäftsführungsleistung eines Gesellschafters einer Arbeitsgemeinschaft ist steuerbar, wenn sie gegen ein gewinnunabhängiges Sonderentgelt erbracht wird. Diese Grundsätze sind auf Leistungen anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden (, BStBl 2004 I S. 240).