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Die verdeckte Gewinnausschüttung
Der Aufsatz gibt einen systematischen Überblick über die Definition und Tatbestandsvoraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Anhand zahlreicher praktischer Beispielsfälle werden die Rechtsfolgen und aktuellen Streitfragen erläutert.
I. Definition
Die vGA ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 KStG die Bestimmung, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern. Die Definition hat der Gesetzgeber jedoch der Rspr. überlassen. Seit den (BStBl 1989 II S. 475), v. - I R 9/85 (BStBl 1989 II S. 631) und v. - I R 100/02 (BFH/NV 2003 S. 1666) definiert der BFH eine vGA wie folgt:
Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und
in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.
Diese Tatbestandsmerkmale sind im Wesentlichen unstreitig, so bleibt die Ansicht des (EFG 2003 S. 566; Rev. unbegründet, s. , BFH/NV 2004 S. 667), es handele sich gar nicht um eine Definition, sondern nur um eine teleologische Umschreibung, eher akademisch. Auch wenn die ...