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Körperschaftsteuer | Vorlage an den EuGH: Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Stiftung (§§ 2, 5 KStG)
Dem BFH-Beschl. v. - I R 94/02 sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Eine Stiftung fördert auch dann die Allgemeinheit i. S. des § 52 Abs. 1 AO, wenn sie ihre Zwecke ausnahmslos oder überwiegend im Ausland erfüllt und ihre Förderung vorzugsweise auf die Jugend eines Staats (hier: der Schweiz) oder einer Stadt (hier: Bern) beschränkt ist. (2) Die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 59 AO erfordert hinsichtlich der steuerbegünstigten Zweckverfolgung nicht die ausdrückliche Verwendung der Begriffe „ausschließlich” und „unmittelbar”. (3) Die satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 AO) ist bei einer staatlich beaufsichtigten Stiftung auch dann nach § 62 AO entbehrlich, wenn es sich um eine Stiftung ausländ. Rechts handelt, die der Stiftungsaufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterfällt. (4) Dem EuGH wird die folgende Frage zur Vo...