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BFH 27.07.2004 IX R 20/03, NWB 38/2004 S. 301

Fördergebietsgesetz | Anteil des beigetretenen Gesellschafters an den Sonderabschreibungen nach dem FördG (§§ 1, 4 FördG; § 7a Abs. 7 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Wird bei Gründung eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG vereinbart, die Einkünfte für die ersten beiden Geschäftsjahre bis zur Schließung des Fonds auf sämtliche in diesem Zeitraum eintretenden Kommanditisten in der gleichen Weise zu verteilen (gleiche Verlustquote für alle Gesellschafter), so können gem. die erst im zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten für dieses Jahr einen gegenüber den bisherigen Gesellschaftern und im Verhältnis zu ihrem Gesellschaftsanteil höheren Anteil an den negativen Einkünften der KG beanspruchen; dies gilt auch, soweit diese auf der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FördG beruhen (gegen , BStBl 1996 I S. 1516, Tz. 6). – Anmerkung: Das Ergebnis überrasch...BStBl 1984 II S. 53