Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 2957 Fach 17 Seite 1833

Bilanzierung von unmittelbaren Pensionszusagen mit Asset Funding

von StB Prof. Dr. Dietmar Wellisch, Hamburg, und und Dr. Reiner Schwinger, Reutlingen

I. Vorbemerkung

Grundsätzlich sind alle Pensionszusagen mit „Kapital” im Sinne von Vermögen gedeckt. Bei mittelbaren Pensionszusagen liegt dies auf der Hand, da die Versorgungseinrichtung die Erfüllung der Pensionszusage übernimmt und dafür Vermögen vorhält. Aber auch bei unmittelbaren Pensionszusagen ist die Bilanz immer ausgeglichen und auf der Aktivseite der Bilanz steht eine Vermögensposition dem Ausweis der Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite gegenüber. Wenn dieser Beitrag von einer Kapitaldeckung spricht, ist damit aber eine engere Variante gemeint: Der Arbeitgeber hält bestimmte Vermögensgegenstände, um mit ihnen zukünftige Versorgungsleistungen finanzieren zu können.

Eine solche Tendenz hin zu kapitalgedeckten (unmittelbaren) Pensionszusagen, die auch als Asset Funding von Pensionszusagen bezeichnet wird, ist für international agierende Unternehmen seit einiger Zeit durch den Trend zu beobachten, Pensionsvermögen auf „Pension Trusts” auszulagern. Im Bereich mittelständischer Unternehmen hat die Kapitaldeckung durch Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bereits seit langem Tradition.

1. Vorteile des Asset Funding

Von einem Asset...