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NWB Nr. 38 vom Seite 2929

Vermögensübergabe gegen Versorgungsrente und Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel

von Rechtsanwalt FAStR Steuerberater Dipl. Finanzwirt (FH) Hellmut Götz, Freiburg

In einem weiteren Urt. v. - X R 14/01 (DStR 2004 S. 857) hat der BFH die in der Praxis häufig anzutreffende Frage beantwortet, welche steuerlichen Folgen eintreten, wenn Parteien eines Übergabevertrags eine vertraglich vereinbarte Erhöhung der Rente nicht durchführen.

1. Zum Sachverhalt

Der Kl. hatte von seiner Mutter (M) aufgrund eines „Übertragungsvertrags” im Jahr 1974 ein gewerbliches Einzelunternehmen erhalten. Als „Gegenleistung” hatte der Kl. eine monatliche Rente in Höhe von 300 DM an M zu zahlen. Weiter hieß es: „Diese Rente wird den jeweiligen Lebenshaltungskosten in der Weise angepasst, dass sie im gleichen Umfang steigt wie die Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung (. . .). Die Parteien behalten sich alle Rechte aus § 323 ZPO vor.”

Bei den ESt-Veranlagungen seit 1974 berücksichtigte das FA die jeweils erklärten Beträge von insgesamt 3 600 DM (= 12 x 300 DM) als dauernde Last. Für das Streitjahr 1997 versagte es hingegen den Abzug, weil die Wertsicherungsklausel – deren Anwendung nach Berechnungen des FA zu einem Zahlbetrag von 9 114 DM hätte führen müssen – nicht wie vereinbart durchgefüh...