Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbteilsveräußerung an Miterben
Die Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall löst bezüglich des zugehörigen Betriebsvermögens nicht den Nachsteuertatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus. Gemäß , ist die Nachsteuerregelung nicht zur Anwendung zu bringen, wenn Betriebsvermögen im Rahmen der Erbauseinandersetzung auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird, auch wenn dabei zum Wertausgleich eine Abfindung gezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung wird unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den genannten Erbauseinandersetzungsfällen der übernommene Betrieb ununterbrochen fortgeführt wird, außerdem die Erbauseinandersetzung häufig in zeitlicher Nähe zum Erbfall erfolgt und häufig erzwungen ist, für zutreffend gehalten.