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BBV 9/2004 S. 7

Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente

Finanzierungsvermittlungskosten, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung zur Refinanzierung der Einmalzahlung für eine Kombirente gezahlt werden, sind nach dem Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften.