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Fremdvergleich bei Darlehens- und Mietvertrag unter Angehörigen
Überlässt die Mutter des Steuerpflichtigen diesem ein Darlehen zur Finanzierung eines Einfamilienhauses, das anschließend der Mutter mietweise überlassen wird, sind beide Vereinbarungen (Darlehens- und Mietvertrag) nach dem wegen des bestehenden Zusammenhangs einheitlich zu beurteilen. Dabei sprechen gegen die steuerliche Anerkennung folgende Umstände: Nichtdurchführung des Darlehensvertrags in der Anfangsphase, Gewährung des Darlehens ohne Tilgungsvereinbarung und ohne dingliche Sicherheit, Vereinbarung eines Mietvertrags auf die Lebenszeit der Mutter.