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Private Vermögensverwaltung: Schätzung von Aufwendungen bei fehlendem Nachweis
Bei der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb kommt es darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigungen des Steuerpflichtigen die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus erhaltenden Substanzwerten prägend in den Vordergrund tritt, wobei die Anlässe und Beweggründe für den Verkauf der Grundstücke grundsätzlich unbeachtlich sind. Von einer Schätzung von Aufwendungen kann bei nicht mehr vorhandenen Nachweisen abgesehen werden, wenn die zu schätzenden Ausgaben ohnehin gem. § 160 AO nicht abziehbar sind. Von einer Schätzung von Aufwendungen für gekaufte Baumaterialien kann trotz Empfängerbenennung abgesehen werden, wenn das durch Quittungen belegte Material mög...