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BBV Nr. 9 vom Seite 39
Kreditgewährung bei Bauherrenmodell
Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen stellt die Kreditgewährung durch die finanzierende Bank regelmäßig keine Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung eines umfassend bevollmächtigten Geschäftsbesorgers dar ().