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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 204/2002

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Betriebsausgabeabzug bei Benutzung eines Kfz

Leitsatz

Die Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und § 4 Abs. 5 Nr. 6 S. 3 EStG können dazu führen, dass der Wert der Nutzungsentnahmen die Kfz-Aufwendungen übersteigt und die entstandenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.Der Steuerpflichtige kann dieser Typisierung nur entgehen, wenn er den tatsächlichen Sachverhalt durch Führung eines Fahrtenbuches nachweist.

Fundstelle(n):
VAAAB-26141

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