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FG München Urteil v. - 4 K 4431/01

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Einheitliches Vertragswerk bei der Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Ein einheitliches Vertragswerk liegt vor, wenn neben dem Grundstück auch ein bestimmtes Gebäude zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wurde und letztlich dieses Angebot angenommen wurde. Ein Zusammenwirken der auf der Veräußererseite auftretenden Personen ist entbehrlich, wenn ein bis ins Detail vorgeplantes Gebäude zu einem Festpreis zusammen mit dem Grundstück angeboten wurde.

Fundstelle(n):
GAAAB-26133

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