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Steuerberatung | Gebühren eines Steuerberaters und Rechtsanwalts im Selbstanzeigeverfahren
Ist ein Steuerberater zugleich Rechtsanwalt, so ist, falls hinreichende Anhaltspunkte für einen abweichenden Willen fehlen, davon auszugehen, dass die Beratung im Rahmen eines Selbstanzeigeverfahrens gem. § 371 AO im Wesentlichen steuerberatende Tätigkeiten betrifft, die daher nach den §§ 30, 13 StBGebV abzurechnen sind ( I-23 U 66/03).