Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Darlehensrecht | kreditfinanzierte Anschaffung größerer Hausratsgegenstände durch Ehegatten
Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als „Kreditnehmer” und weisen die Kredit gebende Bank gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an den Fahrzeughändler an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist. Ein Verstoß des Darlehensvertrags gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) wegen krasser finanzieller Überforderung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn die pfändbaren Einkommen aller Mitdarlehensnehmer zusammen nicht ausreichen, die laufenden Zinsen des Kredits zu tragen (