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NWB 37/2004 S. 296

Rechtspflege | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz

Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) v. ist im BGBl 2004 I S. 2198 verkündet worden und am in Kraft getreten. Erhebliche Änderungen betreffen die Zivil- und Strafprozessordnung; daneben werden auch die Verwaltungsgerichtsordnung, die Finanzgerichtsordnung, das Sozialgerichtsgesetz sowie das Rechtspflegergesetz gerändert.