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BMF 27.08.2004 IV B 7 - S 7300 - 70/04, NWB 37/2004 S. 294

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. 4. 1999

Durch das StÄndG 2003 wurde § 15 Abs. 1b UStG zum 1. 1. 2004 aufgehoben. Die Ermächtigung des Rates der Europäischen Union v. 28. 2. 2000 (2000/186/EG, ABl EG 2000 Nr. L 59 S. 12), auf die die Einschränkung des Vorsteuerabzugs ab 1. 4. 1999 gestützt worden ist, ist zum 31. 12. 2002 ausgelaufen. Für die Zeit ab 1. 1. 2003 kann sich der Unternehmer daher unmittelbar auf das für ihn günstigere Recht des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen. Mit hat der EuGH entschieden, dass Art. 3 der Entscheidung des Rates insoweit unwirksam ist, als er regelt, dass die Ratsentscheidung rückwirkend ab 1. 4. 1999 gilt. Das bedeutet, dass die Ratsermächtigung für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 4. 3. 2000 (Tag der Veröffentlichung der Ratsermächtigung im Amtsblatt der EG) ungültig ist und § 15 Abs. 1b i. V. mit § 27 Abs. 5 UStG ins...