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BFH 01.07.2004 V R 33/01, NWB 37/2004 S. 294

Umsatzsteuer | Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs (§§ 15, 16 UStG 1999)

Nach dem kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis. – Anmerkung: Es handelt sich um die Anschlussentscheidung des BFH zu dem , Terra Baubedarf-Handel GmbH (UR 2004 S. 323). Damit bleibt es dabei: Der Unternehmer darf den Vorsteuerabzug aus empfangenen Leistungen erst in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem ihm die Rechnung i. S. des § 14 UStG darüber vorliegt. Für die Praxis gibt es, wie schon das Urt. des EuGH erkennen ließ, keine Erleichterung dergestalt, durch Beschaffung bzw. Ergänzung fehlender oder unrichtiger Rechnungen...