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Einkommensteuer | Auflösungsgewinne/-verluste bei Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 4 EStG)
Bei der Beteiligung an einer ausländ. KapGes sind die auf 1 v. H. abgesenkte Beteiligungsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c; § 3c Abs. 2 EStG) nach § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StSenkG bereits ab dem VZ 2001 anzuwenden. Dies gilt für Auflösungsgewinne/-verluste i. S. des § 17 Abs. 4 EStG sowie für Gewinne/Verluste aus Anteilsveräußerungen und für Gewinnausschüttungen (H 6 Nr. 40 „Zeitliche Anwendung” EStH 2003). § 52 Abs. 34a Satz 1 EStG und § 52 Abs. 4b Nr. 2 EStG sind für Beteiligungen an Auslandsgesellschaften nicht einschlägig ().