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NWB 36/2004 S. 288

Familienrecht | zentrale Registrierung von Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer

Durch Gesetz v. (BGBl 2004 I S. 598) hat die Bundesnotarkammer mit Wirkung vom vom Gesetzgeber einen zentralen Registrierungsauftrag für Vorsorgevollmachten erhalten. Ausführungsvorschriften durch das Bundesjustizministerium stehen zurzeit noch aus; dazu zählt auch eine Gebührensatzung durch die Bundesnotarkammer selbst. Voraussichtlich ist mit einem Kostenrahmen von etwa 10 bis 20 € für die Registrierung zu rechnen. Personen, die Interesse an der Registrierung ihrer Vorsorgevollmacht haben, können dort ab sofort ihre Adresse hinterlegen (Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister, Kronenstr. 42, 10117 Berlin oder www.vorsorgeregister.de). Sie werden dann umgehend zum Start des erweiterten Registers informiert und mit Anmeldeformularen versorgt. Wer eine notarielle Vorsorgevollmacht errichtet hat, kan...