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BVerfG 11.03.2004 1 BvR 313/99, NWB 36/2004 S. 290

Rechtsberatung | Rechtsberatung durch Zeitschriften und TV-Sendungen

Eine Rechtsbesorgung ist nicht schon bei jeder Tätigkeit gegeben, die auf Verwirklichung oder Gestaltung konkreter Rechte gerichtet ist. Nicht jede Streitigkeit über die Durchsetzung von Forderung und Verbraucherinteressen hat ihren Schwerpunkt auf rechtlichem Gebiet und ist als Rechtsstreitigkeit zu führen. In der täglichen Praxis gibt es auch andere Wege der Streitbewältigung; insofern haben die Massenmedien eine eigene Rolle übernommen. Nutzt ein Pressemitarbeiter die Wirkung öffentlicher Medienberichterstattung gegenüber Unternehmen, um diese zu einem Entgegenkommen gegenüber einzelnen Vertragspartnern zu bewegen, ohne dass hierbei Rechtsfragen erörtert werden, liegt darin keine eigenständige Rechtsbesorgung i. S. des RBerG ().