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Berufsrecht | Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
Bei der Bewerbung um eine Tätigkeit im Rahmen von Insolvenzverfahren muss jeder Bewerber (Rechtsanwälte, Steuerberater, Kaufleute) eine faire Chance erhalten, entsprechend seiner gesetzlich vorausgesetzten Eignung in Erwägung gezogen zu werden. Die Chancengleichheit der Bewerber ist gerichtlich überprüfbar. Dies entschied das und 1086/01 zugunsten zweier Rechtsanwälte, die sich erfolglos um Zugang zu dem Bewerberpool bemüht hatten, aus dem Insolvenzverwalter vom Richter ausgewählt werden.