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Verwaltungsrecht | Verkündung des Zuwanderungsgesetzes
Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) v. 30. 7. 2004 ist im BGBl 2004 I S. 1950 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am 1. 1. 2005 in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) und als Art. 2 das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU).