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Straßenverkehrsrecht | Ersatz der Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung nach wirtschaftlichem Totalschaden
Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kraftfahrzeugs und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-Mehrwertsteuerbetrag i. S. des § 25a UStG den vollen Mehrwertsteuerbetrag i. S. des § 10 UStG lediglich abstrakt aufgrund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen (; Bestätigung von , NWB EN-Nr. 600/2004) .