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BAG 16.03.2004 9 AZR 267/03, NWB 36/2004 S. 289

Altersteilzeit | Störfall beim Blockmodell

Endet das Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit (Störfall), ist zu regeln, wie die vom Arbeitnehmer erbrachte Vorleistung auszugleichen ist. Nach dem Tarifvertrag der Bundesanstalt für Arbeit ist eine Vergleichsberechnung anzustellen. Zu ermitteln ist der Betrag, den der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase ohne die Altersteilzeit verdient hätte („Hätte-Vergütung”). Dem ist die Summe der während der gesamten Laufzeit erhaltenen Bezüge und Aufstockungsleistungen gegenüberzustellen. Ein etwaiger Differenzbetrag ist an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Altersteilzeitgesetz und nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (). Vgl. dazu auch schon und v. - 9 AZ...