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BFH 31.03.2004 I R 83/03 , NWB 36/2004 S. 286

Körperschaftsteuer | Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH grundsätzlich keine vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Tätigt eine GmbH Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte), so rechtfertigt dies regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft ist grds. darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen (Bestätigung des Senatsurt. v. - I R 106/99, BStBl 2003 II S. 487; Abweichung von den , BStBl 1997 I S. 112, und v. - S 2742, BStBl 2003 I S. 333). (2) Eine vGA kann jedoch anzunehmen sein, wenn die GmbH die Wertpapiergeschäfte mit ihren beherrschenden Gesellschaftern tätigt und der Kaufpreis durch Kursbeeinflussung zugunsten der Gesellschafter bestimmt ist. – Anmerkung: Einmal mehr hat der ...