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NWB Nr. 36 vom Seite 2773

Ich-AG und Arbeitslosengeld II-Bezieher

Selbständigkeit ist – neben der angestellten Beschäftigung – ein sinnvoller und häufig noch zu wenig beschrittener Weg aus der Arbeitslosigkeit. Daher fördert die Bundesregierung Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit seit einigen Jahren mit dem Überbrückungsgeld und – seit Anfang 2003 – mit dem Existenzgründungszuschuss, besser bekannt als Ich-AG. Mittlerweile 150 000 Ich-AG zeigen, dass viele Arbeitsuchende die Selbständigkeit als echte Alternative begreifen und als Chance nutzen. Existenzgründungszuschüsse (Ich-AG) und Überbrückungsgeld bleiben für die Empfänger von Arbeitslosengeld auch künftig erhalten. Um möglichem Missbrauch vorzubeugen, werden künftig die Vorlage eines Geschäftsplans und die Stellungnahme eines fachkundigen Dritten zur Voraussetzung der Ich-AG gemacht.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger steht eine andere Fördermöglichkeit bereit. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhllfe am erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II, die neue Grundsicherung. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II kann der Arbeitsuchende in bestimmtem Umfang durch Erwerbstätigkeit, die auch in Selbständigkeit bestehen kann, hinzuverdienen.

Außerdem k...