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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1276/03

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO § 110 Abs. 1 Satz 1

Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist

Leitsatz

  1. Die einmalige rechtsfehlerhafte Durchführung einer Antragsveranlagung trotz Versäumens der Antragsfrist ist kein Vertrauenstatbestand, der bei erneutem Versäumen der Antragsfrist eine Wiedereinsetzung rechtfertigt.

  2. Die Unkenntnis von der Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG stellt ein schuldhaftes Versäumen der Frist dar, wenn auf die Antragsfrist bereits seit Jahren in der mit der Lohnsteuerkarte verschickten Broschüre „ Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler” hingewiesen wird.

Fundstelle(n):
OAAAB-25624

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