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Steuerrecht | EU-Ministerrat verabschiedet Übergangsfristen zur Zins- und Lizenzgebührrichtlinie für bestimmte Beitrittsstaaten
In seiner Sitzung am 29. 4. 2004 hat der EU-Ministerrat einen Vorschlag zur Änderung der sog. Zins und Lizenzgebührrichtlinie (2003/49/EG) verabschiedet. Danach werden Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen und der Tschechischen Republik Übergangsfristen für die Anwendung der Richtlinie eingeräumt, die dort eigentlich am 1. 5. 2004 hätte umgesetzt werden müssen (zu den Einzelheiten des Vorschlags siehe IWB 2004, Aktuell, Heft Nr. 8 v. 28. 4. 2004).