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Steuerrecht | EU-Kommission beschließt Anrufung des EuGH wegen Eigenheimzulage
Die Europäische Kommission hat am beschlossen, die deutsche Eigenheimzulage beim EuGH auf ihre EG-Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, da sie in Bezug auf Gebäude außerhalb Deutschlands nicht gewährt wird. Nach dem deutschen Eigenheimzulagegesetz wird der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims unterstützt, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind: Der Antragsteller muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, und das Gebäude muss in Deutschland gelegen sein. I. d. R. sind zwar nur in Deutschland ansässige Personen in diesem Land unbeschränkt steuerpflichtig, aber aufgrund von DBA und anderen Regelungen des internationalen Rechts können manchmal auch nicht in Deutschland ansässige Personen dort unbeschränkt steuerpflichtig sein. Die Kumulierung dieser beiden Kriterien ...