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BMF 09.08.2004 IV B 7 - S 7233 - 29/04, NWB 35/2004 S. 278

Umsatzsteuer | steuerliche Behandlung von Umsätzen der Pferdepensionen und aus der Vermietung von Reitpferden

Mit Urt. v. - V R 41/02 (NWB EN-Nr. 510/2004) hat der BFH entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, sondern dem allgemeinen Steuersatz unterliegt. Daneben äußert sich der BFH zur Zuordnung entsprechender Umsätze zum landwirtschaftlichen Bereich. Gemäß , IV B 7 - S 7410 - 25/04 gilt Folgendes: (1) Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder zu selbständigen oder gewerblichen, nicht landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (z. B. durch Reitlehrer oder Berufsreiter), unterliegen dem allgemeinen Steuersatz. Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG kan...