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Einkommensteuer | rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Nach dem hat die Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) mit dem GG insoweit vereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem , bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F.) noch nicht abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, keine grds. Bedeutung mehr, weil sie durch die (BStBl 2004 II S. 284) und IX B 203/02 (BFH/NV 2004 S. 650) geklärt ist. – Anmerkung: Der BFH hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist in den Fällen, in denen die alte Zweijahresfrist noch nicht abgelaufen war. Nach seiner Auffassung ist das mit der Grundstücksanschaffung begründete Vertrauen in d...